Software-Lizenzvertrag

Software-Lizenzvertrag

Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch. Wenn Sie die Software teilweise oder vollständig kopieren, kaufen, installieren oder verwenden, akzeptieren Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags, einschliesslich und im Besonderen die folgenden Einschränkungen: Verwendung gemäss Ziffer 3, Übertragbarkeit gemäss Ziffer 5.4, Gewährleistung gemäss Ziffer 6, Haftung gemäss Ziffer 6.3.

Dieser Vertrag ist dem Lizenznehmer und jeder anderen Person, welche die Software erhalten hat und für die sie genutzt wird, gegenüber einklagbar.

Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen dem Hersteller zu. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Hersteller erlaubt Ihnen lediglich im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen, die Software zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, zu verwenden oder auf sonstige Weise von der Funktionalität und dem geistigen Eigentum der Software zu profitieren. Die Software enthält keine Teile von GPL – Software. Für die gekaufte Software finden folgende Lizenzbestimmungen Anwendung. Die Lizenzbedingungen bilden eine Ergänzung zu den vom Kunden akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Präambel

Der Lizenzgeber vertreibt die im Anhang zu diesem Software-Lizenzvertrag aufgeführten Computerprogramme im maschinen-lesbaren Objektcode (nachfolgend die «Software») einschliesslich der dazu gehörigen Anwenderdokumentation. Er ist berechtigt, Nutzungsrechte an der Software und der Anwenderdokumentation einzuräumen.

Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Software zu nutzen und die im Vertrag entsprechenden Nutzungsrechte zu erwerben.

Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer (gemeinsam die «Parteien») vereinbaren deshalb Folgendes:

2 Definitionen

2.1 Customweb

„customweb" steht für die customweb GmbH mit Hauptsitz in Winterthur (Schweiz), im Folgenden auch bezeichnet als Hersteller.

2.2 Computer

"Computer" steht für ein Computergerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.

2.3 Zulässige Anzahl

"Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1) Installation für eine (1) Live-Domain sowie auf einer (1) Entwicklungsumgebung, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Software

"Software" umfasst die gesamten gelieferten Informationen, welche sich nach erfolgreicher Bestellung und Bezahlung im Shop herunterladen können.

3 Softwarelizenzen

Solange Sie die Software vom Hersteller oder einem berechtigten Reseller bezogen haben, und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrages einhalten, gewährt Ihnen der Hersteller eine nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und für die dort beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Nutzungsrechte werden im Punkt 5 weiter beschrieben und konkretisiert.

3.1 Allgemeine Verwendung

Sie dürfen eine Kopie der Software auf kompatiblen Computern bis zur zulässigen Anzahl (1 Installation vgl. Punkt 2.3) installieren und verwenden.

3.2 Sicherungskopie

Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Ziffer 5.4 dieses Vertrages übertragen und die Software selber nicht mehr weiter verwendet.

3.3 Lizenzverstoss

In groben Fällen ist der Lizenzgeber berechtigt den Lizenzvertrag fristlos aufzulösen.

3.3 Testsystem

Zu Testzwecken sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software für zeitlich beschränkte Zeit auf einem (1)Testsystem zu betreiben.

4 Rechte an geistigem Eigentum.

Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören dem Hersteller. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Herstellers dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie durch internationale Verträge. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen, gewährt dieser Vertrag dem Lizenznehmer keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind dem Hersteller ausdrücklich vorbehalten.

5 Einschränkungen

5.1 Schutzvermerke

Das Kopieren der Software, außer in den in Ziffer 3.2 aufgeführten Fällen, ist nicht gestattet. Jede zulässige von Ihnen erstellte Kopie der Software muss die gleichen urheber- und anderen schutzrechtlichen Vermerke aufweisen, die in oder auf der Software erscheinen.

5.2 Keine Änderungen

Ihnen ist das Ändern, Anpassen der Software nicht gestattet. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, um Interoperabilität mit der Software herzustellen.

5.3 Keine Entbündelung

Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Die Software wurde als einzelnes Produkt entwickelt und Ihnen so zur Verfügung gestellt.

Sie darf nur als einzelnes Produkt gemäß Ziffer 3 verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden, jedoch dürfen die Softwarekomponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet.

5.4 Übertragung

Sie dürfen die Rechte an der Software nicht vermieten, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten oder übertragen, oder das kopieren der Software weder in Teilen noch als Ganzes auf den Computer eines anderen Nutzers oder einer anderen juristischen Person genehmigen, ausgenommen in den ausdrücklich erlaubten Fällen.

Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass

  1. Sie Ihren gesamten Vertrag und die Lizenzen übertragen, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates und früherer Versionen
  2. Sie keine Upgrades, Updates und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und
  3. der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben.

5.5 Updates

Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Alle Upgrades und Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Upgrades oder Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version der Software verzichten. In Ausnahmefällen dürfen Sie eine vorherige Version der Software nach Erhalt des Upgrades oder Updates auf Ihrem Computer weiterverwenden, jedoch nur um Ihnen die Umstellung auf das Upgrade oder Update zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass das Upgrade oder Update und die vorherige Version auf demselben Computer installiert sind.

6 Sachgewährleistung

6.1 Umfang

Customweb gewährt allen Lizenznehmer, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software auf Computern gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwerben, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet.

Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen vertragsmässig (vgl. Punkt 6.2) geltend gemacht werden. Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht während der Gewährleistungsfrist ein Nachbesserungsrecht. Vertragsgemäss gerügte Mängel der Software werden nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Als zulässige Nachbesserung gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung eines Mangels.

Das Rückgaberecht / Gewährleistungsrecht ist lediglich innerhalb der folgenden Einschränkungen anwendbar. Die Nutzung der Software ist aufgrund technischer Einschränkungen auf dem Server des Lizenznehmers nicht möglich. Das Rückgaberecht wird nur gewährt, sofern der Kunde der customweb GmbH die Möglichkeit der Problembehebung innerhalb fünf Arbeitstagen gewährt hat mittels FTP oder vergleichbarem Remote-Zugriff auf den Webserver des Lizenznehemrs und der Fehler nachweislich nicht auf ein Fehlverhalten von Drittplugins zurückzuführen ist, welches nicht im Original Softwarepaket des Herstellers des Shopping Carts ausgeliefert wird.

6.2 Rügeobliegenheiten

Der Lizenznehmer muss gegenüber dem Lizenzgeber einen Mangel innert 7 Kalendertagen nach dessen Feststellung ausreichend dokumentiert und schriftlich rügen.

Der Lizenznehmer ist vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten.

6.3 Haftungsbeschränkung

customweb bedingt alle Haftungsansprüche soweit gesetzlich Zulässig (OR 99) ausdrücklich aus.

Insbesondere übernimmt customweb keine Haftung für Verlust, Schäden, Ansprüche oder Kosten jeglicher Art, einschliesslich Folgeschäden, indirekte oder zufällige Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Ersparnisse, Schäden, die aus Betriebsstillstand herrühren, Personenschäden oder mangelnde Sorgfalt oder Ansprüche Dritter.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers (einschliesslich des Rechts auf Herabsetzung der Lizenzgebühr oder auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4 Speicherung des Lizenzschlüssels und Produkt spezifische Daten

Jedes Produkt wird mit einem individuellen Lizenzschlüssel ausgeliefert. Zu diesem Zweck wird bei Ihrer Bestellung eine eindeutige Seriennummer erfasst und bei der Installation bei uns gemeldet. Sie ermächtigen mit dem Abschluss dieser Bestellung die customweb GmbH ausdrücklich zur Speicherung dieser Daten.

7 Vertragsbeendigung

7.1 Ausserordentliches Kündigungsrecht Seitens Lizenzgeber

Der Lizenzgeber hat das Recht den Vertrag jederzeit ausserordentlich zu beenden, sollte der Lizenznehmer gegen eine der Vertragsbedingungen verstossen. Im Falle einer Vertragsbeendigung muss der Lizenznehmer sofort jegliche Originale und Kopien der Software sowie der Software Dokumentation zerstören. Gründe für eine ausserordentliche Vertragsbeendigung sind zum Beispiel:

  • Ausstehende Rechnungen für erbrachte Leistungen des Lizenzgebers
  • Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen (Ziff. 3 dieses Vertrags)

8 Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel

Falls sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt.

8.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

8.3 Abtretung/Übertragung

Dieser Vertrag oder einzelne daraus hervorgehende Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

8.4 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

8.5 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Winterthur.

Stand, Juni 2015